Urteil Klagebefugnis


Schlagworte

Klagebefugnis; subjektive Rechte; Rücknahme eines Verwaltungsakts

Leitsätze

Die bloße Aufhebung eines den Zuordnungsanspruch eines anderen Prätendenten verneinenden Bescheids verletzt den Inhaber von Rechten an diesem Vermögenswert nicht in seinen Rechten ( § 42 Abs. 2 VwGO). Diese werden vielmehr erst durch eine abschließende Sachentscheidung über das Zuordnungsbegehren berührt (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 8 B 184.99 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 24).

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