Urteil Klageantrag auf Zustimmung zur Mieterhöhung nur mit genauer Wohnungsbezeichnung
Schlagworte
Klageantrag auf Zustimmung zur Mieterhöhung nur mit genauer Wohnungsbezeichnung
Leitsatz
Eine Zustimmungsklage ist unzulässig, wenn sich weder aus dem Klageantrag noch aus der Klagebegründung oder den Anlagen zur Klageschrift entnehmen läßt, für welche Wohnung die Zustimmung zur Mieterhöhung verlangt wird.
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