Urteil Klageantrag auf Abschluß eines Hauptvertrages in Erfüllung einer Verpflichtung aus einem Vorvertrag
Schlagworte
Klageantrag auf Abschluß eines Hauptvertrages in Erfüllung einer Verpflichtung aus einem Vorvertrag; Klage auf Angebotsabgabe; unvollständiger Vorvertrag mit Verweis auf Drittkaufverträge
Leitsätze
a) Bei einem schon in einem Vorvertrag vollständig ausformulierten künftigen Hauptvertrag besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Abgabe eines Angebots durch den Verpflichteten. Der Berechtigte hat vielmehr mit seinem Klageantrag ein eigenes Angebot zu unterbreiten und dessen Annahme durch den Verpflichteten zu verlangen.
b) Regelt ein Vorvertrag jedoch nicht den vollständigen Inhalt des in Aussicht genommenen Hauptvertrages, sondern verweist er insoweit lediglich auf die Bestimmungen in Kaufverträgen, die mit anderen Käufern geschlossen werden, so muß der Berechtigte mit seinem Klageantrag kein eigenes Angebot unterbreiten und dessen Annahme verlangen, sondern kann auf Abgabe eines ausformulierten Vertragsangebots durch den Verpflichteten klagen.
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