Urteil Klageänderung bei Säumnis eines Beteiligten
Schlagworte
Klageänderung bei Säumnis eines Beteiligten; Streitgegenstandsänderung; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel
Leitsatz
Ein Beteiligter, der trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zu einer mündlichen Verhandlung erscheint, muß nicht damit rechnen, daß im Wege der Klageänderung ein neuer Streitgegenstand in das Verfahren eingeführt wird und daß aufgrund der mündlichen Verhandlung dann sofort über diesen neuen Streitgegenstand entschieden wird.
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