Urteil Klageänderung bei Säumnis eines Beteiligten


Schlagworte

Klageänderung bei Säumnis eines Beteiligten; Streitgegenstandsänderung; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel

Leitsatz

Ein Beteiligter, der trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zu einer mündlichen Verhandlung erscheint, muß nicht damit rechnen, daß im Wege der Klageänderung ein neuer Streitgegenstand in das Verfahren eingeführt wird und daß aufgrund der mündlichen Verhandlung dann sofort über diesen neuen Streitgegenstand entschieden wird.

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