Urteil Klageänderung
Schlagworte
Klageänderung; Parteiauswechslung; Zustimmungsklage; Mieterhöhung; Prozeßstandschaft
Leitsätze
1. Ist bei einer als Klageänderung anzusehenden Parteiauswechslung die Klagefrist des § 2 MHG schon abgelaufen, wird die Klage damit unzulässig.
2. Ein Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung nach § 2 MHG kann nicht im Wege gewillkürter Prozeßstandschaft eingeklagt werden. (Leitsätze der Redaktion)
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