Urteil Klageabweisendes Räumungsurteil schließt neue Räumungsklage nach erneuter Kündigung nicht aus
Schlagworte
Klageabweisendes Räumungsurteil schließt neue Räumungsklage nach erneuter Kündigung nicht aus; Rechtskraftwirkung
Leitsatz
Nach rechtskräftiger Abweisung einer Räumungsklage steht nur fest, daß die Kündigung unwirksam war. Einer erneuten Räumungsklage nach erneuter Kündigung steht die Rechtskraft des Urteils im Vorprozeß nicht entgegen. (Leitsatz der Redaktion)
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