Urteil Klage auf zukünftige Nutzungsentschädigung bis zur Räumung
Schlagworte
Klage auf zukünftige Nutzungsentschädigung bis zur Räumung
Leitsatz
Wurde Wohnraum gekündigt, weil der zahlungsunfähige Mieter über mehrere Monate hinweg keinen Mietzins zahlte, und erhebt der Vermieter Räumungsklage, kann er zugleich die künftig fällig werdende Nutzungsentschädigung bis zur Herausgabe der Wohnung einklagen.
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