Urteil Klage auf zukünftige Nutzungsentschädigung bis zur Räumung


Schlagworte

Klage auf zukünftige Nutzungsentschädigung bis zur Räumung

Leitsatz

Wurde Wohnraum gekündigt, weil der zahlungsunfähige Mieter über mehrere Monate hinweg keinen Mietzins zahlte, und erhebt der Vermieter Räumungsklage, kann er zugleich die künftig fällig werdende Nutzungsentschädigung bis zur Herausgabe der Wohnung einklagen.

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