Urteil Klage/auf künftige Räumung
Schlagworte
Klage/auf künftige Räumung; künftige Räumung/Klage auf; Räumung/künftige; Schweigen des Mieters/auf Kündigung, kein Grund für Klage auf künftige Räumung; Kündigung/Schweigen des Mieters auf Kündigung kein Grund für Klage auf künftige Räumung; Räumung/Klage auf künftige
Leitsatz
Das bloße Schweigen des Mieters auf eine vom Vermieter ausgesprochene Kündigung gibt dem Vermieter kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage nach § 259 ZPO.
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