Urteil Kindeswohlbedingte Heimeinweisung angesichts eklatant gefährdender Umstände
Schlagworte
Kindeswohlbedingte Heimeinweisung angesichts eklatant gefährdender Umstände
Leitsatz
Der Anordnung der unbedingten Heimerziehung liegen keine politische Verfolgung oder sonst sachfremde Erwägungen zugrunde, wenn sie aufgrund erheblicher häuslicher und schulischer Schwierigkeiten, hartnäckigem Schulschwänzen, nicht eingehaltenen Absprachen mit den Eltern, unerlaubtem Nächtigen außerhalb des Elternhauses etc. erging.
(Leitsatz der Redaktion)
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