Urteil Kindeswohlbedingte Heimeinweisung angesichts eklatant gefährdender Umstände


Schlagworte

Kindeswohlbedingte Heimeinweisung angesichts eklatant gefährdender Umstände

Leitsatz

Der Anordnung der unbedingten Heimerziehung liegen keine politische Verfolgung oder sonst sachfremde Erwägungen zugrunde, wenn sie aufgrund erheblicher häuslicher und schulischer Schwierigkeiten, hartnäckigem Schulschwänzen, nicht eingehaltenen Absprachen mit den Eltern, unerlaubtem Nächtigen außerhalb des Elternhauses etc. erging.

(Leitsatz der Redaktion)

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