Urteil Kinderwagen im Treppenhaus


Schlagworte

Kinderwagen im Treppenhaus; kein Anspruch gegen Vermieter auf Verbot

Leitsätze

1. Ein Mieter kann jedenfalls dann nicht verlangen, dass der Vermieter das Abstellen von Kinderwagen im Treppenhaus verbietet, wenn diese nicht angekettet sind und deshalb verschoben werden können, so dass ein Rettungsweg nicht versperrt wird.

2. Auch die in der jüngeren Vergangenheit verübten Anschläge rechtfertigen nicht die Annahme einer konkreten Gefahr, die den Vermieter zum Einschreiten verpflichtet.

(Leitsätze der Redaktion)

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