Urteil Kinderwagen/Hausflur
Schlagworte
Kinderwagen/Hausflur; Kinderwagen - Abstellen im Hausflur; Hausflur - Benutzung zum Abstellen eines Kinderwagens; Mietvertrag - Umfang der Gebrauchsgewährungspflicht; vertragsgemäßer Gebrauch; mitvermietete Gebäudeteile; Gebrauchsgewährungspflicht hinsichtlich mitvermieteter Gebäudeteile
Leitsatz
1. Der Mieter hat einen Anspruch darauf, seinen Kinderwagen im Hausflur abzustellen, soweit der Mietgebrauch anderer Mieter des Hauses dadurch nicht übermäßig beeinträchtigt wird.
2. Der Vermieter hat es zu dulden, aß der Mieter zur Sicherung des Kinderwagens gegen Diebstahl einen Metallring im Mauerwerk des Hausflures anbringt (hier: Metallring von 5 cm Durchmesser in einer Nische unter dem Sicherungskasten).
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