Urteil Kinderwagen
Schlagworte
Kinderwagen; Hausordnung; Hausflur; Treppenhaus
Leitsatz
Das Verbot, im Treppenhaus einen Kinderwagen abzustellen, wenn Treppenhaus und Flur nicht mehr den Zweck als Fluchtweg erfüllen könnten, unterliegt der Abwägung der widerstreitenden Interessen. Der Vermieter hat sich hierbei am Grundsatz von Treu und Glauben zu orientieren.
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