Urteil Kinderspielplatz
Schlagworte
Kinderspielplatz; Mehrheitsbeschluß; Baurecht; Kinderschaukel; Versetzung; Bauordnung; Spielplatz
Leitsatz
Die Anlage eines baurechtlich vorgeschriebenen Kinderspielplatzes auf einer gemeinschaftlichen Grundstücksfläche ist einem Mehrheitsbeschluß zugänglich. Das gleiche gilt für die Versetzung einer Kinderschaukel, wenn die erforderlichen Sicherheitsabstände am ursprünglichen Aufstellungsort nicht eingehalten werden können.
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