Urteil Kiefernadelbefall
Schlagworte
Kiefernadelbefall; Nachbargrundstück; Ausgleichsanspruch; Grundstücksbeeinträchtigung; ortsübliche Grundstücksnutzung; Beeinträchtigung
Leitsatz
Kiefernadelbefall von einem an der Grenze des Nachbargrundstücks stehenden Baum ist im Bezirk Zehlendorf als ortsübliche und zumutbare Grundstücksbeeinträchtigung hinzunehmen, so dass kein Ausgleichsanspruch für die Kosten der Reinigung der Dachrinne gegen den Nachbarn besteht.
(Leitsatz der Redaktion)
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