Urteil Kfz-Stellplatzvergabe an Wohnungseigentümer
Schlagworte
Kfz-Stellplatzvergabe an Wohnungseigentümer
Leitsätze
1. Die Wohnungseigentümer sind nicht daran gehindert, eine durch richterliche Gestaltung vorgenommene Gebrauchsregelung über die Zuteilung von Kfz Stellplätzen durch eine anderweitigen Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechende Zuteilungsregelung zu ersetzen.
2. Die Zuteilung von Stellplätzen an Wohnungseigentümer nach einem von der Gemeinschaft beschlossenen und vom Verwalter anzuwendenden und zu kontrollierenden Punktesystem kann zu einer gerechteren Platzvergabe führen als die Vergabe nach einem jährlichen Losverfahren.
3. Das durch die Ansammlung von Punkten verbriefte Anwartschaftsrecht eines Wohnungseigentümers auf Zuteilung eines Stellplatzes kann auf den Erwerber von Wohnungseigentum und wie ein Sondernutzungsrecht auch auf einen anderen Wohnungseigentümer übertragen werden.
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