Urteil Kennzeichnung im Aufteilungsplan für Sonnendeck und Lagerraum
Schlagworte
Kennzeichnung im Aufteilungsplan für Sonnendeck und Lagerraum
Leitsätze
1. Ein Aufteilungsplan für eine Eigentumswohnung im ausgebauten Dachgeschoß ist nicht zu beanstanden, der getrennt einen Grundriß Dachgeschoß mit numerierter Dachterrasse enthält und in einem weiteren Plan für die Dachaufsicht das darüberliegende, ebenfalls numerierte Sonnendeck, ohne daß die Dachterrasse auch hier numeriert wäre. 2. Einzelräume, die durch Wand und Türdurchgang von den übrigen Räumen getrennt sind, müssen jedenfalls dann eine eigene Numerierung erhalten, wenn sie im Plan nicht farblich umrandet sind.
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