Urteil Kenntnis von Mängeln nach Abschluss des formunwirksamen Grundstückskaufvertrages


Schlagworte

Kenntnis von Mängeln nach Abschluss des formunwirksamen Grundstückskaufvertrages; Sachmangel; maßgeblicher Zeitpunkt für Mangelkenntnis; Grundstückskauf; Schrottimmobilie; Kick-back-Provision; Innenprovision; Rückvergütung

Leitsatz

Hat der Käufer bei Abschluss eines formnichtigen, erst durch Grundbucheintragung wirksam gewordenen Kaufvertrages keine Kenntnis von dem Sachmangel, ist § 442 BGB nicht anwendbar, wenn er den Sachmangel im Zeitpunkt der Eintragung kennt (Fortführung von Senat, Urteil vom 3. März 1989 - V ZR 212/87).

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