Urteil Kellertür
Schlagworte
Kellertür; Aufbrechen; Vertragsverletzung; Notschalter; Feuerlöscher; Heizungsanlage
Leitsatz
Der Mieter kann im Wege der Selbsthilfe gewaltsam die Kellertür öffnen, wenn er nur so die Möglichkeit hat, den Notschalter der Heizungsanlage und den Feuerlöscher im Heizungskeller zu erreichen.
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