Urteil Kellerraum als Wohnraum
Schlagworte
Kellerraum als Wohnraum; Wohnraummietverhältnis; Einzelraum im Souterrain; Mieterschutz; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, berechtigtes Interesse
Leitsatz
Haben die Mieter einer Wohnung nachträglich einen im Souterrain des Hauses belegenen Raum von einem anderen Vermieter zu Wohnzwecken gemietet, so kann das Mietverhältnis über diesen Raum nur gekündigt werden, wenn der Vermieter dieses Raumes ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat.
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