Urteil Keine Zwangsverwaltungskosten bei nicht ausgebautem Wohnungseigentum


Schlagworte

Keine Zwangsverwaltungskosten bei nicht ausgebautem Wohnungseigentum; Vorschußzahlungen der Eigentümergemeinschaft; Wohngeld; Sondereigentum; Rechtsbeschwerde

Leitsätze

1. Kosten im Sinne der §§ 788 II, 103 I ZPO sind nur diejenigen, die ein Gläubiger mit dem Ziel der Befriedigung einer titulierten Forderung einwendet.

2. Bei nicht ausgebautem Wohnungseigentum sind Erträge voraussichtlich nicht zu erzielen, so daß die Ergreifung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen keinen Sinn macht.

(Leitsätze der Redaktion)

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