Urteil keine Zustimmungserfordernis f. Mieterhöhung, keine fiktiven Kostenabzüge
Schlagworte
keine Zustimmungserfordernis f. Mieterhöhung, keine fiktiven Kostenabzüge
Leitsätze
1. Voraussetzung für eine Mieterhöhung nach § 3 MHG ist nicht, daß der Mieter der Modernisierung zugestimmt hat.
2. Von den Gesamtmodernisierungskosten, die der Vermieter der Berechnung der Mieterhöhung nach § 3 Abs. I MHG zugrundelegen darf, sind nicht vorab diejenigen (fiktiven) Kosten abzuziehen, die der Vermieter ohne die Modernisierung in Zukunft für die ihm obliegende Instandhaltung/Instandsetzung des alten Zustandes voraussichtlich hätte aufwenden und im Verhältnis zum Mieter allein tragen müssen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?