Urteil Keine Wohnungsrückgabe durch Wohnungsschlüssel in den Hauswartbriefkasten
Schlagworte
Keine Wohnungsrückgabe durch Wohnungsschlüssel in den Hauswartbriefkasten
Leitsatz
Eine Wohnung ist dann zurückgegeben, wenn der Vermieter die Wohnungsschlüssel erhalten hat. Der Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten des Hauswartes reicht dafür nicht aus, es sei denn, eine entsprechende Rückgabe war zwischen den Mietvertragsparteien vereinbart.
(Leitsatz der Redaktion)
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