Urteil Keine Wärmebedarfsberechnung im technischen Sinne für Mieterhöhungserklärung nach Modernisierungsmaßnahmen


Schlagworte

Keine Wärmebedarfsberechnung im technischen Sinne für Mieterhöhungserklärung nach Modernisierungsmaßnahmen, Erläuterung einer Mieterhöhung nach baulichen Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie, Energiesparmaßnahme, Mieterhöhung wegen Einsparung von Heizenergie, Wärmebedarfsberechnung, Wärmedurchgangskoeffizient, Vollwärmeschutz, Fassade, rissiger Putz, Modernisierung, Energieeinsparung, Wärmedämmung

Leitsätze

1. Zur formellen Unwirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens aufgrund durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen ist keine Wärmebedarfsberechnung im technischen Sinne nötig.

2. Für bauliche Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Vermieter in der Mieterhöhungserklärung neben einer schlagwortartigen Bezeichnung der Maßnahme und einer Zuordnung zu den Positionen der Berechnung diejenigen Tatsachen darlegt, anhand derer überschlägig beurteilt werden kann, ob die bauliche Änderung ein nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt; dazu reicht die Nennung der Veränderung des Wärmedurchgangskoeffizienten.

(Leitsätze der Redaktion)


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