Urteil Keine Vorteilsausgleichung für Eigenheimzulage


Schlagworte

Keine Vorteilsausgleichung für Eigenheimzulage

Leitsatz

Verlangt der Erwerber einer Immobilie großen Schadensersatz, so muss er sich die im Zusammenhang mit dem Erwerb empfangene Eigenheimzulage nicht im Wege der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen.

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