Urteil Keine Vorteilsausgleichung für Eigenheimzulage
Schlagworte
Keine Vorteilsausgleichung für Eigenheimzulage
Leitsatz
Verlangt der Erwerber einer Immobilie großen Schadensersatz, so muss er sich die im Zusammenhang mit dem Erwerb empfangene Eigenheimzulage nicht im Wege der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen.
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