Urteil Keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bei Vereinbarung einer über die Hartz-IV-Miete hinausgehenden Zusatzmiete


Schlagworte

Keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bei Vereinbarung einer über die Hartz-IV-Miete hinausgehenden Zusatzmiete

Leitsatz

Weist der Mietvertrag den vom Sozialhilfeträger gewährten Betrag als Miete aus, und verpflichtet sich der Mieter in einer Zusatzvereinbarung zur Zahlung eines weiteren Betrages, liegt eine zum Schadensersatz verpflichtende Handlung des Vermieters jedenfalls dann nicht vor, wenn der Gesamtbetrag der ortsüblichen Miete entspricht.

(Leitsatz der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.