Urteil Keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bei Vereinbarung einer über die Hartz-IV-Miete hinausgehenden Zusatzmiete
Schlagworte
Keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bei Vereinbarung einer über die Hartz-IV-Miete hinausgehenden Zusatzmiete
Leitsatz
Weist der Mietvertrag den vom Sozialhilfeträger gewährten Betrag als Miete aus, und verpflichtet sich der Mieter in einer Zusatzvereinbarung zur Zahlung eines weiteren Betrages, liegt eine zum Schadensersatz verpflichtende Handlung des Vermieters jedenfalls dann nicht vor, wenn der Gesamtbetrag der ortsüblichen Miete entspricht.
(Leitsatz der Redaktion)
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