Urteil Keine Vollstreckungsgegenklage gegen Räumungsurteil nach späterer Zahlung der Mietrückstände


Schlagworte

Keine Vollstreckungsgegenklage gegen Räumungsurteil nach späterer Zahlung der Mietrückstände

Leitsatz

Begleicht der Mieter nach Kündigung wegen Zahlungsverzuges und Erhebung einer Räumungsklage die gesamten Rückstände zwar innerhalb der Schonfrist, aber nach Erlaß des Räumungsurteils, ist eine Vollstreckungsgegenklage unzulässig.

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