Urteil Keine Verzugsschadenspauschale durch Mehrheitsbeschluß
Schlagworte
Keine Verzugsschadenspauschale durch Mehrheitsbeschluß; zur Kostenpauschale für den WEG- Verwalter
Leitsätze
1. Durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft können Ansprüche der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer auf Ersatz zusätzlicher Verwaltervergütung (gegen OLG Köln, Beschluß vom 18. Juli 1987 - 16 Wx 49/86) oder auf pauschalierte Verzugszinsen begründet werden (gegen BayObLG NJW-RR 1988, 847).
2. Die dem Verwalter von der Wohnungseigentümergemeinschaft zugebilligte Pauschale für die Einleitung gerichtlicher Verfahren kann gegen den säumigen Wohnungseigentümer nur im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden, nicht aber durch besonderen Zahlungsantrag.
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