Urteil Keine Verwirkung des Rechts des Vermieters, einen Mangel zu bestreiten
Schlagworte
Keine Verwirkung des Rechts des Vermieters, einen Mangel zu bestreiten
Leitsätze
1. Die Berechtigung, einen Lebenssachverhalt zu bestreiten (hier: zur Minderung führender Mangel), unterliegt nicht der Verwirkung. 2. Der Rechtsgedanke des § 539 BGB kann nicht zu Lasten des Vermieters herangezogen werden.
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