Urteil Keine Verwirkung bei Vorbehalt
Schlagworte
Keine Verwirkung bei Vorbehalt
Leitsatz
Verwirkung setzt auch voraus, daß zum Zeitablauf besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen.
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