Urteil keine Verwaltergütung bei Untersagung der Amtsausübung durch einstweilige Anordnung
Schlagworte
keine Verwaltergütung bei Untersagung der Amtsausübung durch einstweilige Anordnung
Leitsatz
Wird eine Verwalterwahl angefochten, so steht dem Gewählten für die Zeit der Untersagung der Amtsausübung durch einstweilige Anordnung kein Vergütungsanspruch zu (im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 13. November 1989 - 24 W 5042/89 -, NJW-RR 1990, 153 = ZMR 1990, 62 = WE 1990, 88).
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