Urteil Keine Versorgungssperre gegenüber dinglich Wohnungsberechtigtem einer Eigentumswohnung bei Wohngeldrückstand
Schlagworte
Keine Versorgungssperre gegenüber dinglich Wohnungsberechtigtem einer Eigentumswohnung bei Wohngeldrückstand
Leitsätze
1. Gegenüber dem dinglich Wohnungsberechtigten an einer Eigentumswohnung besteht kein Zurückbehaltungsrecht (Wasser, Heizung) bei Beitragsrückständen des Wohnungseigentümers.
2. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Verband) ist passivlegitimiert bei Inanspruchnahme auf Unterlassung der Versorgungssperre durch den dinglich Wohnungsberechtigten.
(Leitsätze des Einsenders)
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