Urteil Keine Verpflichtung zur Zahlung von Betriebskosten für Inhaber eines Wohnungsrechts


Schlagworte

Keine Verpflichtung zur Zahlung von Betriebskosten für Inhaber eines Wohnungsrechts; dingliches Wohnungsrecht; unentgeltliche Gewährung; Lasten des Grundstücks; Alleineigentümer

Leitsatz

Ein dingliches Wohnungsrecht ist grundsätzlich unentgeltlich zu gewähren, so daß ohne besondere Vereinbarung der Inhaber des Wohnungsrechts nicht zur Zahlung von Betriebskosten verpflichtet ist. (Leitsatz der Redaktion)

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