Urteil Keine Verpflichtung des Sozialamts gegenüber Vermieter aus einer Übernahmeerklärung


Schlagworte

Keine Verpflichtung des Sozialamts gegenüber Vermieter aus einer Übernahmeerklärung

Leitsätze

1. Eine Mietübernahmeerklärung des Sozialamts begründet nur dann ausnahmsweise einen Zahlungsanspruch des Vermieters, wenn ein Rechtsbindungswille unzweifelhaft zum Ausdruck gekommen ist. 2. Eine eigene Zahlungsverpflichtung des Sozialamts besteht auch dann nicht, wenn die schriftliche Zusage der Mietübernahme die Einschränkung enthält, es würden keine Verpflichtungen für sonstige Obliegenheiten aus dem Mietvertrag übernommen.

(Leitsätze der Redaktion)

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