Urteil Keine Verpflichtung des Mieters zur nachträglichen Installation von Heizkörpern in Küche und Bad zur Vermeidung von Schimmelbildung


Schlagworte

Keine Verpflichtung des Mieters zur nachträglichen Installation von Heizkörpern in Küche und Bad zur Vermeidung von Schimmelbildung

Leitsätze

1. Auch wenn bei Beginn des Mietverhältnisses in Bad und Küche keine Heizkörper vorhanden sind, darf der Mieter annehmen, dass bei üblicher Nutzung keine Feuchtigkeitsschäden auftreten.

2. Gleichwohl entstandene Schimmelbildungen und deren Ursachen sind vom Vermieter (etwa durch nachträgliche Installation von Heizkörpern) zu beseitigen.

(Leitsätze der Redaktion)

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