Urteil Keine Verpflichtung des Kunden bei unklarem leistungsfreien Provisionsversprechen für Makler


Schlagworte

Keine Verpflichtung des Kunden bei unklarem leistungsfreien Provisionsversprechen für Makler

Leitsatz

Hat der von der Eigentümerin beauftragte Makler keine Vermittlungsleistung erbracht, schuldet der Käufer anstelle des Maklerlohns nur dann eine "Gebühr" seiner von ihm für den Makler unterzeichneten Erklärung, wenn der Makler eindeutig erklärt hatte, vom Käufer eine Vergütung zu verlangen.

(Leitsatz der Redaktion)

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