Urteil Keine Vergütung des Zwangsverwalters nach Zeitaufwand für Beseitigung der von ihm selbst zu vertretenden Schäden am Objekt
Schlagworte
Keine Vergütung des Zwangsverwalters nach Zeitaufwand für Beseitigung der von ihm selbst zu vertretenden Schäden am Objekt
Leitsatz
Soweit der Zeitaufwand des Verwalters darin seinen Grund findet, daß der Verwalter das verwaltete Objekt beschädigt hat, handelt es sich bei dem Aufwand nicht um im Sinne von § 19 Abs. 1 ZwVwV erforderlichen Aufwand.
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