Urteil Keine Vereinbarung der Kostenmiete ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen


Schlagworte

Keine Vereinbarung der Kostenmiete ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen; einseitige Mieterhöhung

Leitsatz

Erfüllt eine Mietwohnung nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für preisgebundenen Wohnraum, so ist die vertragliche Vereinbarung der Wohnungspreisbindung mit der Berechtigung des Vermieters zur einseitigen Erhöhung der Kostenmiete nach § 557 Abs. 4, § 558 Abs. 6 BGB unwirksam. Eine Vereinbarung der Kostenmiete ist nur dann wirksam, wenn die Einhaltung der Kostenmiete danach lediglich eine weitere Voraussetzung für die Zulässigkeit der Mieterhöhung gemäß § 558 BGB sein soll.

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