Urteil Keine Verbraucherinsolvenz für geschäftsführenden Mehrheitsgesellschafter einer GmbH


Schlagworte

Keine Verbraucherinsolvenz für geschäftsführenden Mehrheitsgesellschafter einer GmbH

Leitsatz

Der geschäftsführende Mehrheitsgesellschafter einer GmbH übt auch dann eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Vorschriften über das Verbraucherinsolvenzverfahren aus, wenn die GmbH persönlich haftende Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG ist.

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