Urteil Keine Verantwortlichkeit für Störungen des Voreigentümers
Schlagworte
Keine Verantwortlichkeit für Störungen des Voreigentümers; Eigentumsbeeinträchtigung; Eigentumsstörung; Überbau; nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis
Leitsatz
Zur Beseitigung des eigentumsbeeinträchtigenden Zustands eines Grundstücks ist der Eigentümer des Nachbargrundstücks, der ihn weder durch positives Tun noch durch pflichtwidriges Unterlassen geschaffen hat, nur verpflichtet, wenn die Beeinträchtigung auf einen gefahrenträchtigen Zustand seines Grundstücks zurückzuführen ist.
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