Urteil Keine Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bei Mietpreisüberhöhung
Schlagworte
Keine Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bei Mietpreisüberhöhung; Unzumutbarkeit einer Vertragsfortsetzung ist Frage des Einzelfalls; Wirtschaftsstrafgesetz; Kündigung bei Mietpreisüberhöhung; Vorlage zum Rechtsentscheid
Leitsätze
1. Die Frage, ob ein Verstoß gegen § 5 WiStG Teilnichtigkeit oder Gesamtnichtigkeit des Mietvertrags zur Folge hat, ist i. S. v. Teilnichtigkeit obergerichtlich geklärt. Der Vorlagefrage fehlt damit die nach § 541 ZPO erforderliche grundsätzliche Bedeutung.
2. Die Frage, ob ein Verstoß gegen § 5 WiStG eine Kündigung nach § 554 a BGB rechtfertigt, ist im wesentlichen Tatfrage und einem Rechtsentscheid nicht zugänglich.
3. Die Frage, ob ein Verstoß gegen § 5 WiStG den Mieter zur Kündigung nach § 554 a BGB berechtigt, ist auch wegen fehlender Entscheidungserheblichkeit keine zulässige Vorlagefrage, wenn zugleich im Raum steht, daß die Kündigung aus anderen Gründen wirkungslos geworden ist.
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