Urteil Keine Umlegung von neu entstandenen Betriebskosten ohne Öffnungsklausel


Schlagworte

Keine Umlegung von neu entstandenen Betriebskosten ohne Öffnungsklausel

Leitsatz

Voraussetzung für die Umlage neu entstandener Betriebskosten (hier: Hauswartskosten) ist, daß im Mietvertrag die Betriebskostenart bezeichnet und dem Vermieter das Recht eingeräumt ist, auch neu entstandene Betriebskosten umzulegen.

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