Urteil Keine Umlegung von neu entstandenen Betriebskosten ohne Öffnungsklausel
Schlagworte
Keine Umlegung von neu entstandenen Betriebskosten ohne Öffnungsklausel
Leitsatz
Voraussetzung für die Umlage neu entstandener Betriebskosten (hier: Hauswartskosten) ist, daß im Mietvertrag die Betriebskostenart bezeichnet und dem Vermieter das Recht eingeräumt ist, auch neu entstandene Betriebskosten umzulegen.
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