Urteil Keine Umlage von Hauswartskosten ohne Erläuterung der Tätigkeiten des Hauswarts
Schlagworte
Keine Umlage von Hauswartskosten ohne Erläuterung der Tätigkeiten des Hauswarts; Betriebskostenabrechnung; Erläuterungspflicht
Leitsatz
Der Vermieter darf in der Betriebskostenabrechnung Kosten für den Hauswart nur dann ansetzen, wenn die Tätigkeiten des Hauswarts und die Kosten dafür dargelegt sind. Ohne eine Erläuterung ist die Abrechnung unwirksam.
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