Urteil Keine Umlage von Betriebskosten für vom Vermieter genutzten Garten
Schlagworte
Keine Umlage von Betriebskosten für vom Vermieter genutzten Garten; Sprengwasser; Vermieter-Terrasse; Umlage der Kosten für Schneebeseitigung
Leitsatz
1. Der Vermieter ist nicht berechtigt, die Kosten für Gartenpflege und Gartensprengwasser auf die Mieter umzulegen, wenn sie zur Nutzung nicht berechtigt sind und sich aus den Umständen die alleinige Nutzung durch den Vermieter ergibt (hier: Terrasse des Vermieters ragt in den Garten).
2. Kosten für Schneebeseitigung können nicht allein auf Mieter eines Hauses abgewälzt werden, wenn auch Bewohner anderer Häuser den Weg nutzen.
(Leitsätze der Redaktion)
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