Urteil Keine Umlage für Wasserkosten nach Verbrauch bei nicht geeichten Wasserzählern
Schlagworte
Keine Umlage für Wasserkosten nach Verbrauch bei nicht geeichten Wasserzählern; Ablauf von Eichfristen; Umlage von Wasserkosten nach Wohnfläche trotz vorhandenen Wasserzählers
Leitsatz
Ist für Einzelwasserzähler die Eichfrist abgelaufen, kommt eine Umlage nach Verbrauch nicht in Betracht; die Wasserkosten sind nach der Wohnfläche umzulegen.
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