Urteil Keine Umlage der Wasserkosten nach Verbrauch bei nicht vollständiger Ausstattung mit Wasserzählern


Schlagworte

Keine Umlage der Wasserkosten nach Verbrauch bei nicht vollständiger Ausstattung mit Wasserzählern; Zweifel an Billigkeit der Betriebskostenumlage nach Wohnfläche rechtfertigen keine Änderung des Umlageschlüssels; unterschiedliche Behandlung von Gewerbeeinheiten; Vorwegabzug der Kosten für Gewerbeflächen in gemischt genutzten Abrechnungseinheiten

Leitsätze

a) Der Vermieter ist zu einer Umlage der Wasserkosten nach Verbrauch nicht verpflichtet, solange nicht alle Mietwohnungen eines Gebäudes mit Wasserzählern ausgestattet sind.

b) Legt der Vermieter von Wohnraum die Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung gemäß § 556 a Abs. 1 Satz 1 BGB nach dem Anteil der Wohnfläche um, genügen Zweifel des Mieters an der Billigkeit dieses Maßstabs nicht, um eine Änderung des Umlageschlüssels zu rechtfertigen.

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