Urteil Keine Umlage der vollen Kosten der Wärmelieferung bei Umstellung von Zentralheizung auf Wärmecontracting
Schlagworte
Keine Umlage der vollen Kosten der Wärmelieferung bei Umstellung von Zentralheizung auf Wärmecontracting
Leitsätze
1. Nach der Umstellung von Zentralheizung auf Wärmecontracting ohne Zustimmung des Mieters darf der Vermieter nur die bisher entstandenen Kosten umlegen.
2. Unterläßt der Vermieter die Herausrechnung der zusätzlichen Kosten (z. B. für Investition, Instandhaltung, Rücklagen, Finanzierung, Pachtzinsen, Abschreibungen, Gewinnanteilen, Steuerbelastungen), entfällt ein Nachzahlungsanspruch aus einer Heizkostenabrechnung.
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