Urteil Keine überzogenen Anforderungen für Modernisierungsankündigung und Klageantrag auf Duldung


Schlagworte

Keine überzogenen Anforderungen für Modernisierungsankündigung und Klageantrag auf Duldung

Leitsätze

1. Der Einbau von Isolierglasfenstern statt Einfachfenstern ist eine Modernisierung, unabhängig davon, ob die Fenster in einem Wohnraum, einem Badezimmer oder WC eingebaut werden sollen.

2. Eine Modernisierungsankündigung entspricht den gesetzlichen Anforderungen, wenn sie detaillierte Angaben enthält, in welchen Räumen zweiflügelige Isolierglasfenster mit Kunststoffrahmen eingebaut werden sollen und der U- Wert sowie die notwendigen Nebenarbeiten angegeben sind. Weitere Angaben über die konkrete Bauart und Größe sind nicht erforderlich.

(Leitsätze der Redaktion)

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