Urteil Keine überzogenen Anforderungen an Verwertungskündigung
Schlagworte
Keine überzogenen Anforderungen an Verwertungskündigung
Leitsätze
1. Das Begründungserfordernis des § 564 b Abs. 3 BGB dient nur dem berechtigten Informationsbedürfnis des Mieters; eine weitergehende substantiierte Darlegung der Kündigungsvoraussetzungen muß der Vermieter erst im Prozeß bei Bestreiten des Mieters nachholen.
2. Es ist mit Art. 14 GG nicht zu vereinbaren, eine Verwertungskündigung nach § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB nur dann zuzulassen, wenn die wirtschaftlichen Belastungen des Eigentümers erst nach Abschluß des Mietvertrages eintreten.
3. Der Eigentümer ist nicht gehalten, in jedem Falle vergebliche Bemühungen zum Verkauf der Wohnung zu einem angemessenen Preis vorzutragen; eine entgegenstehende Rechtsprechung, die eine Berufung auf Maklerauskünfte oder Privatgutachten ausschließt, ist verfassungsrechtlich zu beanstanden.
(Leitsätze der Redaktion)
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