Urteil Keine überspannten Anforderungen an die Modernisierungsankündigung


Schlagworte

Keine überspannten Anforderungen an die Modernisierungsankündigung; Sammelheizung; Bad und Innen-WC allgemein üblich auch im ehemaligen Ost-Berlin

Leitsätze

1. Die Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung dürfen nicht überspannt werden (hier: Einbau einer Dusche unter Wegfall der Speisekammer), denn der Mieter kann mit Hilfe eines Zollstocks nachmessen, ob die Umgestaltung zumutbar ist.

2. Der Mieter kann sich nicht auf eine unzumutbare Härte wegen der zu erwartenden Mieterhöhung berufen, wenn die Modernisierungsmaßnahme nur den allgemein üblichen Standard herbeiführen soll. Das ist, auch wenn man nur Altbauwohnungen im Ostteil Berlins berücksichtigt, dann der Fall, wenn die Wohnung mit Sammelheizung, Bad und Innen-WC ausgestattet werden soll.

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