Urteil Keine Teilkündigung nach Umwandlung
Schlagworte
Keine Teilkündigung nach Umwandlung
Leitsatz
Die Voraussetzung der Teilkündigung nach § 564 b Abs. 2 Nr. 4 BGB geht nicht vor, wenn der Vermieter zwar zusätzlichen Wohnraum schaffen will, gleichzeitig oder vorher jedoch in der Mietwohnung Wohnungseigentum begründet hat.
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